Unter Belege → DATEV-Export erzeugen Sie für einen Zeitraum die Dateien, die Ihr Steuerberater einliest. Den DATEV-Export hat jedes Paket, ohne Zubuchmodul.
Nur festgeschriebene Rechnungen
Der Buchungsstapel enthält ausschließlich festgeschriebene Belege — ein Entwurf darf sich noch ändern und gehört nicht in eine Buchung, die der Steuerberater übernimmt.
Storno statt zweiter Forderung
Stornieren Sie eine Rechnung, bucht der Export die Gegenbuchung im Haben — die ursprüngliche Forderung wird aufgehoben, es entsteht keine zweite. Der Betrag steht dabei ohne Vorzeichen, wie es das DATEV-Format verlangt; die Richtung steckt im Soll/Haben-Kennzeichen.
Kontenrahmen
Sie wählen SKR03 oder SKR04 — welcher richtig ist, entscheidet Ihre Kanzlei, nicht die Software.
Debitorenstamm und lesbare Übersicht
Der Buchungsstapel bucht auf Kundenkonten wie 10001, 10002 — kennt die Kanzlei diese Nummern nicht, legt sie jeden Kunden von Hand an. Deshalb liefert Livo den Debitorenstamm als zweite Datei mit, und zusätzlich dieselben Zahlen als lesbare Tabelle für Kanzleien ohne DATEV.
Belegpaket zum Stapel
Das Belegpaket ist ein ZIP mit den Belegen zu den Buchungen desselben Zeitraums: Ihre Rechnungen als PDF, Eingangsrechnungen als Original-E-Rechnung (soweit sie in Livo liegen) und eine Zuordnungsliste. Jeder Dateiname beginnt mit der Belegnummer aus „Belegfeld 1“ des Stapels — so findet Ihre Kanzlei zu jeder Buchung den Beleg. Das Feld „Beleglink“ bleibt leer: Es verweist auf Belege, die schon in DATEV liegen. Livo überträgt nichts an DATEV.
Datenträger für die Betriebsprüfung (Z3)
Unter DATEV-Export liegt auch der Datenträger nach dem Beschreibungsstandard für den Datenzugriff der Betriebsprüfung (Z3): ein ZIP mit Tabellen (Ausgangsrechnungen, Steuer je Satz, Positionen, Zahlungen, Kunden, Eingangsrechnungen, Kassenbuch) als CSV, der Beschreibung „index.xml“ und der zugehörigen DTD, für den gewählten Zeitraum. Die Dateien sind gegen die DTD geprüft — ob sie Ihrem Prüfer genügen, klären Sie mit Ihrer Kanzlei.
Was wir nicht versprechen
Das Format folgt der veröffentlichten DATEV-Spezifikation (EXTF 700) und ist gegen eigene Beispieldateien geprüft — nicht von DATEV zertifiziert. Lassen Sie den ersten Stapel von Ihrem Steuerberater gegenprüfen, bevor Sie sich darauf verlassen. Eine Direktübertragung an DATEV gibt es nicht.