E-Rechnung
Die E-Rechnung kommt. Livo schreibt sie schon.
XRechnung und ZUGFeRD aus demselben Beleg. Unsere Beispielrechnungen hat das amtliche Prüfwerkzeug der KoSIT angenommen.
In jedem Paket: XRechnung und PDF mit ZUGFeRD-Datensatz
Die Pflicht
Was seit 2025 gilt.
Kurz gefasst aus unserem Ratgeber. Das ist keine Rechtsberatung.
- Seit 01.01.2025
Empfangen
Jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen im B2B-Geschäft empfangen können.
- Gestaffelt
Versenden
Für das Versenden gelten Übergangsfristen nach Umsatzgröße und Jahr. Ihre Frist nennt Ihnen Ihr Steuerberater.
- Unverändert
Privatkunden
Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen. Dort darf weiter ein PDF gehen.
Die Formate
Eine E-Rechnung ist kein PDF.
Sie ist ein Datensatz, den Software lesen kann. In Deutschland gibt es zwei Formate.
XRechnung
Ein reiner XML-Datensatz, ohne Layout. Der Standard für öffentliche Auftraggeber.
ZUGFeRD
Ein PDF mit eingebettetem Datensatz. Der Mensch liest die Rechnung, die Software die Daten.
Beide erfüllen dieselbe Norm, EN 16931. Welches Format gebraucht wird, sagt der Empfänger.
In Livo
Beide Formate. Aus demselben Beleg.
Sie schreiben die Rechnung wie immer. In der Kundenakte stellen Sie ein, was dieser Kunde per Mail bekommt: das PDF, das ZUGFeRD-PDF oder das PDF mit XRechnung. Auf der Belegseite laden Sie jedes Format auch herunter.
- XRechnung mit Leitweg-ID für Behörden
- ZUGFeRD-PDF als PDF/A-3 (ohne eigenes Briefpapier und CMYK-Logo)
- Kein Zusatzprogramm, in jedem Paket
Positionen
Prüfung
Was geprüft ist. Und was nicht.
Geprüft
- Fünf Beispielrechnungen, je als XRechnung und als ZUGFeRD: Alle zehn hat das Prüfwerkzeug der KoSIT angenommen.
- Vor jedem Download prüft Livo Ihre Datei gegen einen Teil der amtlichen Regeln.
- Fehlt eine Pflichtangabe wie Anschrift, Steuernummer oder Leistungsdatum, nennt die Belegseite sie, und der Download der E-Rechnung wird verweigert.
- Das ZUGFeRD-PDF ist ein PDF/A-3 mit eingebetteten Schriften, Farbprofil und Metadaten. Unsere Beispielrechnungen hat der Referenzprüfer veraPDF bestätigt.
Nicht versprochen
- Ihre einzelne Rechnung prüft nicht das Werkzeug der KoSIT, sondern Livo mit einem Teil der Regeln.
- Ihr einzelnes ZUGFeRD-PDF prüft veraPDF nicht. Mit eigenem Briefpapier oder einem Logo in CMYK ist es kein ausgewiesenes PDF/A-3, weil Livo den Inhalt Ihrer Briefpapier-Datei nicht prüfen kann und CMYK nicht zum Farbprofil passt.
- Ob die USt-IdNr. Ihres Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern geführt wird, fragt Livo nicht ab. Geprüft werden Form und Prüfziffer.
Rechnungseingang
Auch der Eingang. Ohne Abtippen.
Eine XRechnung oder ein ZUGFeRD-PDF Ihres Lieferanten laden Sie hoch. Livo liest die Werte exakt aus der Datei, ohne KI.
- Das Original wird unverändert abgelegt
- Livo sagt, was auffällt, etwa eine Summe, die nicht aufgeht
- Die Datei verlässt unseren Server nicht
In jedem Paket enthalten, ohne Zubuchmodul. Den DATEV-Export für den Steuerberater gibt es im Modul Buchhaltung: enthalten ab „Mittlerer Betrieb“, sonst 29 € im Monat.
Welche Frist für Ihren Betrieb gilt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.