Livo Group

Auftragsverarbeitungsvertrag

Vorlage nach Art. 28 DSGVO — für Betriebe, die vor Vertragsschluss einen brauchen.

Eine Vorlage, keine Rechtsberatung — und noch nicht anwaltlich geprüft

Dieses Dokument ist mit echten Angaben über unsere Verarbeitung geschrieben: Die Unterauftragsverarbeiter sind die, die wir tatsächlich einsetzen, und die technischen Maßnahmen die, die wirklich umgesetzt sind. Was wir nicht haben, steht als solches drin. Trotzdem: Lassen Sie es vor Vertragsschluss von Ihrer Kanzlei prüfen. Wir tun dasselbe.

Diese Vorlage regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Robin Grohmann („Auftragsverarbeiter“) im Auftrag des Kunden („Verantwortlicher“) nach Art. 28 DSGVO. Sie gilt ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Bitte vor dem ersten Einsatz lesen: Dieses Dokument ist ein Angebot und eine Arbeitsgrundlage, keine Rechtsberatung. Es wurde nicht anwaltlich geprüft. Vor Vertragsschluss sollten Sie es Ihrer Kanzlei oder Ihrem Datenschutzbeauftragten vorlegen — und wir tun dasselbe. Wo Sie Änderungen brauchen, sprechen Sie uns an; wir haben kein Interesse an einer Vorlage, die im Ernstfall nicht trägt.

1. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

Gegenstand ist die Bereitstellung der Software „Livo“ als Dienst über das Internet, einschließlich Speicherung und Verarbeitung der Daten, die der Verantwortliche darin erfasst.

Die Verarbeitung dauert so lange, wie der Vertrag über die Nutzung besteht. Sie endet mit dessen Beendigung; danach gilt Abschnitt 8.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

Erhebung, Speicherung, Änderung, Auslesen, Übermittlung und Löschung — jeweils, um die vom Verantwortlichen gebuchten Funktionen bereitzustellen: Kunden- und Auftragsverwaltung, Angebote und Rechnungen einschließlich ihres Versands per E-Mail an die Kunden des Verantwortlichen (auf Weisung im Einzelfall oder — soweit der Verantwortliche dies einschaltet — automatisch, etwa Erinnerungen zu Angeboten, Zahlungserinnerungen und wiederkehrende Rechnungen) sowie Mitteilungen an die Kunden des Verantwortlichen zum Stand ihres Auftrags und zu ihren Terminen (Bestätigung, Erinnerung, „Wir sind unterwegs“ mit dem Vornamen des Mitarbeiters) per E-Mail, auch mit vom Verantwortlichen hinterlegten Anhängen (auf Weisung im Einzelfall oder — soweit eingeschaltet — automatisch, etwa bei Eingang einer Anfrage oder bei Erreichen einer Bearbeitungsstufe), Zeiterfassung, Terminplanung, Personalverwaltung, Belegablage, das Erzeugen von Zahlungsdateien für das Online-Banking des Verantwortlichen (Lastschrift, Überweisung an Lieferanten), die Übernahme von Daten aus dem bisherigen Programm des Verantwortlichen (Kunden, Artikel, offene Posten, Aufträge, alte Rechnungen), auch als Datenumzug durch den Auftragsverarbeiter auf Weisung des Verantwortlichen, eine öffentliche Seite, auf der seine Kunden Termine anfragen oder buchen und wieder absagen, und — nur mit Einwilligung des jeweiligen Kunden — eine Bitte um eine Bewertung, beides soweit der Verantwortliche dies einschaltet, sowie Export- und Auswertungsfunktionen.

Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken des Auftragsverarbeiters findet nicht statt. Insbesondere werden die Daten des Verantwortlichen nicht für Werbung, nicht für die Erstellung von Profilen und nicht zum Training von KI-Modellen verwendet.

3. Kategorien betroffener Personen

Kunden und Interessenten des Verantwortlichen · Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verantwortlichen · Ansprechpartner bei Lieferanten und Nachunternehmern · sonstige Personen, deren Daten der Verantwortliche erfasst (etwa Ansprechpartner auf einer Baustelle).

4. Kategorien personenbezogener Daten

Stammdaten (Name, Anschrift, Kundennummer, bei Firmenkunden USt-IdNr. und Leitweg-ID, bei Beschäftigten die Personalnummer beim Lohnbüro) · Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) · Vertrags- und Auftragsdaten · Rechnungs- und Zahlungsdaten einschließlich Bankverbindung, soweit der Verantwortliche sie erfasst · Arbeitszeit- und Abwesenheitsdaten von Beschäftigten, einschließlich Pausen, Tätigkeitsart, Monatsabschluss und Protokoll nachträglicher Korrekturen · Geburtsdatum von Beschäftigten, sofern der Verantwortliche es hinterlegt, um die Grenzen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu prüfen; die App erhält daraus nur die Angabe, ob die Person minderjährig ist · Inhalte, die der Verantwortliche hochlädt (Fotos samt Markierungen und Notizen dazu, Belege, Bautagebücher, Dateien und Sprachnachrichten im Chat eines Auftrags, Rechnungen, offene Posten, Aufträge, Termine, Arbeitszeiten, Objekte, Anlagen und Dokumente aus seinem bisherigen Programm) · Zusatzangaben in Feldern, die der Verantwortliche selbst anlegt (eigene Felder an Kunden, Aufträgen und Objekten) · Anmeldedaten der Nutzer (E-Mail-Adresse, Passwort-Hash, Sitzungsdaten) · Standortdaten beim Starten und — im Browser — beim Stoppen der Zeiterfassung, nur wenn der Verantwortliche diese Funktion eingeschaltet hat (ab Werk ist sie aus) und die Person zustimmt: im Browser per Häkchen im Einzelfall, in der App einmal auf Nachfrage; die Standortpunkte werden nach der vom Verantwortlichen eingestellten Frist (ein bis zwölf Monate, Voreinstellung drei Monate) gelöscht, die Zeiteinträge bleiben · Gerätekennungen für Mitteilungen aufs Handy und im Browser (Push) · Unterschriften auf Nachweisen, Prüfprotokollen und Formularen (etwa Abnahmeprotokolle und Checklisten) sowie bei der Online-Annahme von Angeboten · E-Mails samt Anhängen, die Lieferanten an die Rechnungsadresse des Verantwortlichen schicken, sofern er das Rechnungspostfach nutzt · belegte Zeiten aus privaten Kalendern von Nutzern, nur wenn die Person ihren Kalender selbst einbindet: gespeichert werden ausschließlich Beginn und Ende (kein Titel, kein Ort, keine Teilnehmer) sowie die Kalenderadresse in verschlüsselter Form; entfernt die Person den Kalender, scheidet sie aus oder wird ihr Zugang gesperrt, werden beide sofort gelöscht · Angaben, die Kunden des Verantwortlichen bei einer Online-Terminbuchung machen (Name, Anschrift des Einsatzorts, E-Mail-Adresse, Telefon, Nachricht, gewählte Leistung und Zeit), dazu zur Abwehr von Missbrauch die IP-Adresse und die E-Mail-Adresse als Zähler, die nach einem Tag gelöscht werden · die Einwilligung eines Kunden in eine Bitte um Bewertung (Zeitpunkt, wie sie erteilt wurde, Abmeldung, Zeitpunkt der letzten Bitte).

Besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO verarbeitet die Software in einem Fall: Bei Abwesenheiten von Beschäftigten kann die Art „krank“ erfasst werden; daraus ergeben sich Krankheitstage und Krankheitsstunden. Diagnosen oder andere Gesundheitsangaben fragt die Software nicht ab. Krankheitstage einzelner Beschäftigter sehen nur Rollen, die das Team führen oder Termine planen; in der Vorlage sind das Inhaber, Büro und Bauleiter. Alle anderen sehen in Plantafel und Terminliste bei Kolleginnen und Kollegen nur, dass sie abwesend sind, nicht, dass sie krank sind; die eigene Abwesenheit sieht jede Person vollständig. Die Stundenliste für die Lohnabrechnung enthält die Zahl der Krankheitstage je Person, ebenso die daraus erzeugte Importdatei für DATEV LODAS, wenn der Verantwortliche der Krankheit dort eine Lohnart oder den Statistikschlüssel zuordnet; beide stehen in der Vorlage Inhaber, Büro, Buchhaltung und Steuerberater zur Verfügung. Der Verantwortliche kann die Rechte je Rolle anpassen. Trägt der Verantwortliche weitere solche Daten in Freitextfelder oder in selbst angelegte Felder ein — etwa einen Gesundheitshinweis in einer Notiz —, geschieht das in seiner Verantwortung.

5. Pflichten des Auftragsverarbeiters

Verarbeitung ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO). Die Nutzung der Software gilt als Weisung. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, teilt er das mit.

Zur Vertraulichkeit verpflichtete Personen (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO): Als Nutzer der Software mit Zugriff auf Kundeninhalte tritt ausschließlich der Betreiber selbst auf; weitere Personen werden vor einem Zugriff verpflichtet. Zur Entwicklung und zum technischen Betrieb setzt der Betreiber zusätzlich KI-gestützte Assistenzwerkzeuge mit technischem Serverzugriff ein — Einzelheiten und der ehrliche Stand dazu stehen in Abschnitt 7.

Unterstützung des Verantwortlichen bei Betroffenenrechten (Art. 28 Abs. 3 lit. e): Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit lassen sich weitgehend selbst ausführen — der vollständige Datenexport und die Löschung des Betriebs sind in der Software eingebaut. Darüber hinaus unterstützen wir auf Anfrage.

Unterstützung bei Sicherheit und Meldepflichten (Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO): Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO — insbesondere bei der Sicherheit der Verarbeitung, bei Meldungen und Benachrichtigungen nach einer Datenpanne sowie bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung, soweit sie die Software betrifft.

Meldung von Verletzungen (Art. 33 Abs. 2 DSGVO): Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen jede ihm bekannt gewordene Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich nach Kenntnis, in der Regel innerhalb eines Werktages, per E-Mail an die hinterlegte Adresse.

6. Technische und organisatorische Maßnahmen

Diese Aufzählung nennt, was tatsächlich umgesetzt ist — nicht, was üblich wäre. Was nicht dasteht, haben wir nicht.

Übertragung: Der Zugriff erfolgt ausschließlich über HTTPS; unverschlüsselte Aufrufe werden auf HTTPS umgeleitet.

Anmeldung: Passwörter werden nicht im Klartext gespeichert, sondern als scrypt-Hash. Sitzungen laufen über zufällige Token mit Ablaufzeit.

Zugriffstrennung: Jeder Betrieb sieht ausschließlich seine eigenen Daten. Die Trennung erfolgt in jeder einzelnen Datenbankabfrage über die Betriebskennung, nicht erst in der Anzeige. Innerhalb eines Betriebs gibt es sieben Rollen als Vorlage (Inhaber, Büro, Bauleiter, Buchhaltung, Steuerberater mit reinem Lesezugriff, Monteur, Azubi); der Verantwortliche kann die Rechte je Rolle anpassen. Jede schreibende Aktion prüft die Rechte serverseitig — nicht nur die Oberfläche blendet aus.

Hinterlegte Zugangsdaten Dritter: Passwörter für den eigenen Mailversand und die Adressen eingebundener privater Kalender werden mit AES-256-GCM verschlüsselt gespeichert und nie an den Browser ausgeliefert; von einer Kalenderadresse zeigt die Software danach nur den Rechnernamen.

Löschung: Für jede Datentabelle ist festgelegt, ob und wann sie gelöscht wird. Die Löschung eines Betriebs erfasst alle zugehörigen Tabellen; das wird bei jeder Änderung automatisiert geprüft. Protokolle der Anwendung (etwa das Zustellprotokoll der Mitteilungen aufs Handy, das Eingangsprotokoll des Rechnungspostfachs, das Protokoll der automatischen Nachfass- und Mahnmails und Fehlerprotokolle) werden nach ihrer je Protokoll festgelegten Frist (zwischen 30 Tagen und vier Jahren) täglich automatisch gelöscht. Standortpunkte an Zeiteinträgen werden nach der vom Verantwortlichen eingestellten Frist (ein bis zwölf Monate, Voreinstellung drei Monate) automatisch gelöscht; die Zeiteinträge selbst bleiben. Das Systemjournal und die Zugriffsprotokolle des Webservers werden höchstens 30 Tage aufbewahrt, E-Mail-Adressen erscheinen darin nur gekürzt; weitere Textprotokolle des Betriebssystems (etwa zu Anmeldungen am Server, zum Mailversand und zur Abwehr von Angriffen) derzeit bis zu fünf Wochen. Wie lange gelöschte Daten in Sicherungskopien bleiben, regelt Abschnitt 8.

Standort: Die Server stehen in Deutschland (IONOS SE, Rechenzentren in Deutschland).

Was wir NICHT haben und deshalb nicht zusichern: eine Zertifizierung nach ISO 27001 oder SOC 2, Penetrationstests durch Dritte, eine Verschlüsselung der Datenbankdateien im Ruhezustand über die Maßnahmen des Rechenzentrums hinaus, einen benannten Datenschutzbeauftragten (gesetzlich derzeit nicht erforderlich) sowie ein zertifiziertes Notfallkonzept. Wenn Sie eines davon benötigen, sagen Sie es vor Vertragsschluss — dann klären wir, ob und bis wann es machbar ist.

7. Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche stimmt der Beauftragung der nachfolgend genannten Unterauftragsverarbeiter zu. Weitere werden mindestens 30 Tage vor Beginn der Verarbeitung angekündigt; der Verantwortliche kann widersprechen und in diesem Fall den Vertrag kündigen.

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet jeden in diesem Abschnitt als Unterauftragsverarbeiter genannten Dienst vertraglich auf dieselben Datenschutzpflichten, die in dieser Vereinbarung festgelegt sind, insbesondere auf hinreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 28 Abs. 4 DSGVO). Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet der Auftragsverarbeiter gegenüber dem Verantwortlichen für dessen Pflichterfüllung.

Eine Verarbeitung außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums findet nur statt, soweit sie in diesem Abschnitt ausdrücklich genannt ist und die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind, etwa durch einen Angemessenheitsbeschluss wie das EU-US Data Privacy Framework oder durch Standardvertragsklauseln. Für die Zustellwege von Mitteilungen ohne eigenen Vertrag gilt der gesonderte Absatz unten.

IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur — Hosting und Betrieb der Server. Verarbeitet alle Daten, die beim Betrieb der Anwendung anfallen. Server in Deutschland. AV-Vertrag besteht.

Stripe Payments Europe, Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Dublin, Irland — nur sofern der Verantwortliche den Zahllink im Kundenportal nutzt (optionales Modul, derzeit in Vorbereitung — bis zur Freischaltung fließen darüber keine Daten): Zahlungsabwicklung für Rechnungen, die Endkunden des Verantwortlichen über einen Portal-Link begleichen. Auf der von Stripe gehosteten Checkout-Seite werden dabei Name, E-Mail-Adresse und Zahlungsdaten dieses Endkunden an Stripe übermittelt und dort verarbeitet. Die Zahlung läuft über ein eigenes, an den Verantwortlichen angebundenes Stripe-Connect-Konto, nicht über unser Hauptkonto.

Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland (Firebase Cloud Messaging) — Zustellung von Mitteilungen der Livo-Handwerk-App an die Geräte der Beschäftigten des Verantwortlichen, etwa zu Terminänderungen, zu neuen Nachrichten im Chat eines Auftrags und zu zugewiesenen Aufgaben, Aufträgen und Mängeln sowie zur Entscheidung über einen Urlaubsantrag. Verarbeitet werden das Geräte-Token der App, der Text der Mitteilung (je nach Einstellung des Verantwortlichen, getrennt für Chat-Nachrichten und alle übrigen Mitteilungen: nur „Neue Nachricht“ bzw. ein Hinweis, dass etwas da ist, oder Absender, Auftrag und Anfang der Nachricht bzw. Terminbezeichnung, Zeit und Ort, Titel der Aufgabe, des Auftrags oder des Mangels mit Frist, beim Urlaub der Zeitraum; ausgeschaltete Mitteilungen — durch den Verantwortlichen oder die einzelne Person — werden nicht übermittelt) und die Kennung des Termins, des Auftrags bzw. der Aufgabe, des Mangels oder des Urlaubsantrags. Eine Verarbeitung in den USA ist möglich; Grundlage ist das EU-US Data Privacy Framework bzw. die Standardvertragsklauseln der Firebase-Bedingungen. Bei iPhones reicht Google die Mitteilung an Apple weiter — dazu der Absatz „Zustellwege ohne eigenen Vertrag“.

Zustellwege ohne eigenen Vertrag: Die folgenden Dienste stellen Mitteilungen auf das Gerät eines Nutzers zu. Mit ihnen haben wir keinen Vertrag über eine Auftragsverarbeitung; die vertragliche Bindung nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO und die Drittlandregel dieses Abschnitts gelten für sie deshalb nicht, und wir führen sie nicht als Unterauftragsverarbeiter. Wir nennen sie trotzdem einzeln, damit der Verantwortliche jeden Empfänger kennt, und sagen, was sie erhalten. Über sie geht nur etwas hinaus, wenn Mitteilungen eingeschaltet sind; der Verantwortliche kann sie für seinen Betrieb getrennt für Termine und Chat ausschalten oder auf den kurzen Hinweis ohne Inhalt stellen. Mit dem Einschalten stimmt der Verantwortliche der Nutzung dieser Zustellwege zu.

Apple Distribution International Ltd., Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Irland (Apple Push Notification service) — stellt die Mitteilungen der App auf iPhones zu. Apple erhält sie von Firebase mit demselben Inhalt wie Google (siehe oben), also je nach Einstellung auch im Klartext. Eine Verarbeitung in den USA ist möglich.

Mitteilungen im Browser (Web-Push): Schaltet ein Nutzer Mitteilungen im Browser ein, stellt sie der Push-Dienst seines Browserherstellers zu — welcher das ist, bestimmt der Browser, nicht wir. Der Inhalt ist Ende-zu-Ende verschlüsselt (RFC 8291); der Push-Dienst erhält nur die Abo-Adresse des Geräts, den Zeitpunkt und die verschlüsselte Nachricht, nicht deren Text. Hat der Verantwortliche eine Art von Mitteilungen ausgeschaltet, geht für sie auch hier nichts hinaus.

Google Ireland Limited, Dublin, Irland — Web-Push für Chrome und andere Chromium-Browser.

Apple Distribution International Ltd., Cork, Irland — Web-Push für Safari, auch für die Web-App auf dem Home-Bildschirm eines iPhones.

Microsoft Ireland Operations Limited, Dublin, Irland — Web-Push für Edge.

Mozilla Corporation, San Francisco, USA — Web-Push für Firefox. Die verschlüsselte Nachricht und die Abo-Adresse können dabei in die USA gelangen; eine Übermittlungsgrundlage nach Art. 44 ff. DSGVO haben wir mit Mozilla nicht vereinbart. Wer das nicht möchte, nutzt für Mitteilungen einen anderen Browser oder die App.

Nicht in dieser Liste, weil es dafür keinen Empfänger gibt: Livo Handwerk bietet eine automatische Texterkennung für Fotos von Eingangsrechnungen und Lieferscheinen an, außerdem Entwürfe aus Text oder Sprache (einen Angebotsentwurf aus einer Beschreibung und einen Arbeitsbericht aus einem gesprochenen Tagesbericht). Diese Funktionen laufen vollständig auf unseren eigenen Servern in Deutschland — Bilder, Texte und Aufnahmen werden dort ausgewertet, es ist kein Dienst eines Dritten daran beteiligt; Aufnahmen und Texte werden dabei nicht gespeichert. Es gibt für diese Funktionen deshalb keinen Unterauftragsverarbeiter. Jede bleibt für jeden Betrieb standardmäßig NICHT AKTIV und lässt sich unter Einstellungen → Sicherheit einzeln einschalten.

Zur Vorgeschichte, damit nachvollziehbar bleibt, was galt: Bis zum 24.09.2026 war diese Funktion so gebaut, dass sie Fotos an Anthropic Ireland, Ltd. übermittelt hätte. Sie war zu keinem Zeitpunkt in Betrieb — der dafür nötige Zugangsschlüssel war auf dem Produktivserver bewusst nicht hinterlegt, die Bedienelemente waren ausgeblendet. Es ist also nie ein Foto an Anthropic gegangen. Seit dem 24.09.2026 ist dieser Weg auch im Programmcode entfernt und durch die eigene Texterkennung ersetzt.

Klarstellung, damit das nicht mehr verspricht, als real gilt: Der Absatz oben betrifft ausschließlich die dort genannten Funktionen. Getrennt davon entwickelt und betreibt der Betreiber Livo Handwerk mithilfe KI-gestützter Assistenzwerkzeuge (KI-Coding-Agenten eines Anbieters mit Sitz in den USA). Diese sind angewiesen, keine Kundeninhalte zu lesen oder zu verwenden: Sie lesen keine Inhalte aus der Datenbank der Betriebe und keine Postfächer mit Kundendaten, und wo sie den laufenden Betrieb prüfen, erheben sie nur Zählungen (etwa wie viele Einträge es gibt), keine Inhalte. Eine technische Trennung, die das zusätzlich erzwingt, gibt es nach heutigem Stand nicht — technisch besteht Serverzugriff, ebenso wie beim Betreiber selbst. Wir benennen das hier ausdrücklich, statt eine technische Trennung zu behaupten, die es (noch) nicht gibt.

Nicht als Unterauftragsverarbeiter gelten Dienste, die der Verantwortliche selbst mit eigenen Zugangsdaten einrichtet — etwa ein eigenes E-Mail-Postfach für den Rechnungsversand, ein Großhändlerkonto über IDS-Connect oder ein eigenes lexoffice- bzw. sevDesk-Konto für die Übertragung von Rechnungsdaten in die eigene Buchhaltung. Dort ist er selbst Verantwortlicher gegenüber dem Anbieter. Ebenso keine Unterauftragsverarbeiter sind die Empfänger, an die der Verantwortliche selbst etwas schickt — seine Kunden beim Belegversand und seine Händler bei einer Bestellung. Eine Bestellung enthält Artikel, Mengen, gegebenenfalls Einkaufspreise, die Kundennummer beim Händler und die vom Verantwortlichen gewählte Kommission (in der Regel den Auftragstitel).

Support über WhatsApp: WhatsApp ist ein Kanal für allgemeine Fragen und kein Weg für Daten nach diesem Vertrag. Der Verantwortliche übermittelt Kundendaten ausschließlich über das Support-Ticket. Gehen sie dennoch über WhatsApp ein, löscht der Auftragsverarbeiter sie dort unverzüglich und bearbeitet den Fall im Ticket weiter.

8. Löschung und Rückgabe nach Vertragsende

Nach Beendigung des Vertrages bleiben die Daten des Verantwortlichen zunächst 90 Tage im Nur-Lesen-Zustand abrufbar und exportierbar (Abschnitt 7 der AGB). Danach löschen wir die Daten; die Löschung kündigen wir mindestens 30 Tage vorher per E-Mail an. Auf Verlangen des Verantwortlichen löschen wir früher, soweit keine Pflicht, die den Auftragsverarbeiter selbst zur Speicherung verpflichtet (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO), entgegensteht; für Unterlagen mit Aufbewahrungsfrist gilt der Absatz dazu unten.

Die Rückgabe erfolgt über den in der Software eingebauten vollständigen Datenexport, der jederzeit ohne unsere Mitwirkung ausgeführt werden kann. Er funktioniert ausdrücklich auch dann, wenn das Abonnement bereits gesperrt ist: Wer seine Daten nur gegen Gebühr zurückbekommt, ist nicht Kunde, sondern Geisel.

Unterlagen, für die eine Aufbewahrungsfrist gilt — insbesondere in Livo Handwerk erstellte Rechnungen und Angebote, erfasste Zahlungen und Kassenbuchungen, fotografierte oder hochgeladene Eingangsbelege sowie aus dem bisherigen Programm übernommene Rechnungen und offene Posten —, werden bis zum Ablauf der jeweiligen Frist gesperrt aufbewahrt und danach gelöscht, es sei denn, der Verantwortliche verlangt nach dem Export die Löschung. Die eigene Aufbewahrungspflicht des Verantwortlichen (AGB Abschnitt 7) bleibt davon unberührt.

In Sicherungskopien bleiben gelöschte Daten bis zu deren Ablauf erhalten: in den verschlüsselten Datenbanksicherungen bis zu etwa sechs Monate, bei hochgeladenen Dateien spätestens 31 Tage nach der Löschung. Verschwindet auf einmal ein großer Teil der Dateien (etwa wenn ein Betrieb sein Konto löscht), gibt der Betreiber die Löschung am Sicherungsort erst nach Prüfung frei; die 31 Tage beginnen dann mit der Freigabe.

9. Kontrollrechte des Verantwortlichen

Der Verantwortliche hat das Recht, die Einhaltung dieser Vereinbarung zu überprüfen (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO). Die Prüfung erfolgt nach Ankündigung mit angemessener Frist, während der üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebsablaufs.

In der Regel genügt eine schriftliche Auskunft. Eine Prüfung vor Ort ist möglich; sie betrifft unsere eigenen Abläufe, nicht die Rechenzentren des Hosters — dort gelten dessen Nachweise, die wir auf Anfrage weiterreichen.

10. Schlussbestimmungen

Änderungen bedürfen der Textform. Bei Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geht diese Vereinbarung vor, soweit es um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.

Stand dieser Vorlage: 2026-10-10. Für einen unterschriebenen AVV schreiben Sie an kontakt@livogroup.de — wir schicken Ihnen das Dokument mit Ihren Angaben zur Gegenzeichnung.