Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Bedingungen für die Nutzung von Livo Handwerk.
Stand: 10. Oktober 2026 (Vorab-Fassung; noch nicht anwaltlich geprüft)
1. Geltungsbereich, Anbieter und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Robin Grohmann, Im Wiesengrund 4, 53347 Alfter („Livo Group“, „wir“) und ihren Kunden über die Nutzung der Software „Livo Handwerk“ als Onlinedienst (Software as a Service).
Livo Handwerk richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB — Handwerksbetriebe und vergleichbare gewerbliche Nutzer. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er zu gewerblichen Zwecken handelt. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können keinen Vertrag über Livo Handwerk schließen; ein trotzdem geschlossener Vertrag berechtigt uns zur außerordentlichen Kündigung.
2. Leistungen
Livo Handwerk umfasst die Verwaltung von Kunden, Aufträgen, Aufmaß, Angeboten, Rechnungen, Zeiterfassung, Terminplanung sowie — je nach gebuchtem Tarif und zugebuchten Modulen — Lager, Banking, Buchhaltungsexport und weitere Funktionen. Der Funktionsumfang je Tarif ergibt sich aus der aktuellen Preisübersicht unter /preise.
Livo Handwerk ist keine zertifizierte Kassensoftware und verfügt über keine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) im Sinne der Kassensicherungsverordnung. Für die Buchführungspflichten des Kunden (insbesondere GoBD) ist der Kunde selbst verantwortlich; die Software unterstützt ihn dabei, ersetzt aber keine steuerliche Beratung.
3. Vertragsschluss und kostenlose Testphase
Mit der Registrierung entsteht zunächst ein kostenloser Testzugang für 30 Tage im Leistungsumfang des Tarifs „Kleiner Betrieb“; einzeln zubuchbare Module sind im Test nicht enthalten. Der Kunde kann Tarif und Module schon im Test (und in einer Wechselprämie) selbst wechseln und dazubuchen; sie stehen dann sofort zur Verfügung und werden ab dem ersten bezahlten Abrechnungszeitraum berechnet. Wer vor der ersten Zahlung wieder abbestellt, zahlt für sie nichts. Ein zahlungspflichtiger Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde einen Tarif auswählt und die Zahlung nach Abschnitt 4 erfolgt bzw. veranlasst ist; die bloße Registrierung ist kein bindendes Angebot auf einen kostenpflichtigen Vertrag.
Endet die Testphase, ohne dass ein Tarif gebucht wurde, folgt eine Nachfrist von 7 Tagen, in der weiterhin uneingeschränkt gearbeitet werden kann. Danach schaltet das Konto in einen Nur-Lesen-Zustand: Bestehende Daten bleiben vollständig einsehbar und exportierbar, neue Einträge und Änderungen sind nicht mehr möglich. Eine Sperre des Zugangs erfolgt dadurch nicht; wie lange die Daten in diesem Zustand verfügbar bleiben und was danach gilt, regelt Abschnitt 7.
Wechselprämie: Wer Livo Handwerk als Ersatz für eine andere Handwerkersoftware nutzt, kann vor der ersten Zahlung eine Wechselprämie beantragen. Dazu lädt der Inhaber in der Software (Bereich „Abo & Zahlung“) die letzte Rechnung seines bisherigen Anbieters hoch. Nach unserer Prüfung verlängert sich der kostenlose Zeitraum im Anschluss an die Testphase um drei Kalendermonate; für diesen Zeitraum entstehen keine Kosten und wird keine Rechnung gestellt. Die Wechselprämie gilt einmal je Betrieb und je Inhaber und nur, solange noch keine Zahlung erfolgt ist. Ein Anspruch auf die Prämie besteht nicht; lehnen wir sie ab, nennen wir den Grund. Die Nachfrist nach Absatz 2 dieses Abschnitts schließt sich an das Ende der Prämie an.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf /preise angegebenen Tarife (Stand dieses Dokuments: 29 €, 69 €, 149 € und 299 € im Monat, gestaffelt nach Betriebsgröße, ohne Nutzerbegrenzung) zuzüglich einzeln gebuchter Add-ons. Die genannten Beträge sind Endbeträge: Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG berechnen und weisen wir keine Umsatzsteuer aus.
Die Zahlung erfolgt per Vorkasse per Überweisung auf Grundlage einer Rechnung, die wir vor Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums stellen. Der Zugang wird freigeschaltet bzw. verlängert, sobald der Zahlungseingang erfasst ist. Ein automatisierter Online-Zahlweg (z. B. per Karte) steht für Livo Handwerk derzeit nicht zur Verfügung; er ist für eine spätere Ausbaustufe vorgesehen und wird rechtzeitig vorher angekündigt.
Der Kunde kann Tarif und Zusatzmodule in der Software selbst wechseln. Solange noch kein bezahlter Abrechnungszeitraum läuft, gilt der Wechsel sofort und ohne Aufpreis. Während eines bezahlten Abrechnungszeitraums gilt eine Herabstufung ab dem nächsten Abrechnungszeitraum; bereits Bezahltes wird nicht erstattet. Eine Hochstufung gilt nach Wahl des Kunden ab dem nächsten Abrechnungszeitraum oder sofort; im zweiten Fall berechnen wir die Differenz für die verbleibenden Tage des laufenden Zeitraums anteilig (Monatsdifferenz × 12 ÷ 365 je Tag) und stellen darüber nach Zahlungseingang eine gesonderte Rechnung. Solange eine solche Nachzahlung offen ist, ist eine weitere sofortige Hochstufung nicht möglich.
5. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft, sofern nicht anders vereinbart, monatlich und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt in der Software selbst (Bereich „Abo“) — nicht über ein externes Kundenportal eines Zahlungsdienstleisters — und wird sofort wirksam bestätigt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
6. Preisänderungen
Änderungen der Tarifpreise kündigen wir mindestens sechs Wochen vor Wirksamkeit in Textform (z. B. E-Mail) an. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamkeitstermin, gilt die Preisänderung als angenommen; wir weisen bei der Ankündigung gesondert auf ein in diesem Fall bestehendes Sonderkündigungsrecht zum Wirksamkeitstermin hin.
7. Export und Rückgabe der Daten
Der Kunde kann seine vollständigen Daten jederzeit selbst exportieren — auch während der Testphase, während der Nachfrist, im Nur-Lesen-Zustand und nach einer Kündigung. Der Export umfasst insbesondere Kunden, Aufträge, Zeiten, Stammdaten und Belege (als PDF sowie als XRechnung/ZUGFeRD) sowie einen vollständigen Datenabzug im JSON-Format. Diese Möglichkeit ist nicht an eine Zahlung geknüpft. Der Buchungsstapel im DATEV-Format ist in jedem Tarif enthalten und steht wie der übrige Export zur Verfügung.
Nach Ablauf der Nachfrist (Abschnitt 3) oder nach dem Ende des Vertrags durch Kündigung bleiben die Daten des Betriebs für 90 Tage im beschriebenen Nur-Lesen-Zustand abrufbar und exportierbar. Danach löschen wir die Daten des Betriebs; die Löschung kündigen wir mindestens 30 Tage vorher per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte Adresse an, damit genug Zeit für einen Export bleibt. Auf Verlangen löschen wir früher. Wie lange Unterlagen mit gesetzlicher Aufbewahrungsfrist und Sicherungskopien noch bestehen, regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag (Abschnitt 8).
Für die eigenen steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten (insbesondere § 147 AO, § 257 HGB) bleibt der Kunde selbst verantwortlich; der Export nach Absatz 1 stellt die in der Software erfassten Unterlagen bereit.
Wechsel des Anbieters: Der Kunde kann seine Daten jederzeit ohne unsere Mitwirkung exportieren und zu einem anderen Anbieter oder auf eigene Systeme mitnehmen (Absatz 1). Er kann den Wechsel jederzeit mit der Kündigung nach Abschnitt 5 einleiten; nach Vertragsende bleiben die Daten mindestens 90 Tage abrufbar (Absatz 2). Welche Daten der Gesamtexport in welchem Format enthält, steht auf der Seite /datenformate und in der Übersicht, die jedem Gesamtexport beiliegt; dort steht auch, was er nicht enthält. Für Export und Wechsel berechnen wir keine Entgelte.
Datenformate und Anbieterwechsel8. Pflichten des Kunden
Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und ist für alle Handlungen verantwortlich, die unter seinem Konto vorgenommen werden. Er stellt sicher, dass die von ihm eingegebenen Inhalte (insbesondere Daten Dritter) rechtmäßig sind, und wirkt bei der Auftragsverarbeitung nach dem AVV mit (siehe Abschnitt 10).
9. Verfügbarkeit, Datensicherung und Haftung
Wir sichern die Datenbank täglich als vollständigen Dump, einmal lokal und einmal an einem getrennten Speicherort. Zusätzlich zeichnet die Datenbank fortlaufend ein Änderungsprotokoll (Binlog) auf; dessen abgeschlossene Dateien laden wir stündlich an denselben getrennten Speicherort hoch. Hochgeladene Dateien sichern wir stündlich verschlüsselt an denselben getrennten Speicherort. Das Zeitfenster für einen möglichen Datenverlust sinkt dadurch von bis zu 24 Stunden auf die Zeit seit der letzten stündlichen Sicherung. Eine Wiederherstellung auf einen beliebigen, frei wählbaren Zeitpunkt (Point-in-Time-Recovery) sowie eine vertraglich zugesicherte Verfügbarkeit (SLA) bestehen weiterhin NICHT. Dem Kunden wird empfohlen, geschäftskritische Auswertungen zusätzlich über die Exportfunktion (Abschnitt 7) selbst zu sichern.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht) und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für Datenverlust haften wir nur, soweit dieser durch eine funktionierende Datensicherung im Rahmen des Zumutbaren hätte vermieden werden können. Hat der Kunde seine geschäftskritischen Daten entgegen der Empfehlung in Absatz 1 nicht selbst über die Exportfunktion gesichert, wird das als Mitverschulden berücksichtigt (§ 254 BGB).
10. Auftragsverarbeitung
Verarbeitet der Kunde über Livo Handwerk personenbezogene Daten Dritter (etwa seiner Kunden oder Beschäftigten), schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Eine Vorlage steht unter /avv zur Verfügung.
11. Widerrufsrecht — nur für Unternehmer kein Verbraucherrecht
Livo Handwerk richtet sich ausschließlich an Unternehmer (Abschnitt 1). Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher (§§ 312g, 355 BGB) gilt für diesen Vertrag deshalb nicht. Einzelheiten und der Hinweis für den seltenen Fall einer irrtümlichen Registrierung als Verbraucher stehen auf der Widerrufsseite.
Zur Widerrufsseite12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von Livo Group. Änderungen dieser AGB bedürfen der Textform; für Preisänderungen gilt Abschnitt 6 vorrangig. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.